Haltestellenstrategie

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) sind öffentliche Bauten und Anlagen des öV bis spätestens Ende 2023 hindernisfrei auszubauen.

Folgende Konsequenzen können durch den hindernisfreien Ausbau entstehen:

Verschiebung der Haltekanten von der ursprünglichen Lage oder Hinterfragen des Bestandes der Haltestelle

Umgestaltung der Haltestellen-form aufgrund der neuen geometrischen Erfordernisse von Zufahrten und Aufstellfläche

Durch die oben genannten Wirkungen wird möglicherweise das Haltestellenkonzept im Bedienungsgebiet des VVL verändert.

Grundsätzlich haben die Strasseneigentümer (Gemeinden, Kanton) die Entscheidungshoheit über die Haltestellen in ihren Perimetern. Hingegen ist eine gesamtheitliche Betrachtung des Haltestellenangebots durch den VVL notwendig.

Im Rahmen einer Konzeptstudie wurde deshalb eine Haltestellenstrategie entwickelt, welche Fragestellungen und Herausforderungen aufgreift und auf einer strategisch konzeptionellen Ebene eine Grundlage für die weitere Planung durch Dritte bildet.

Neben dem Schlussbericht zur Konzeptstudie wurden die wichtigsten Inhalte in einem Leitfaden zusammengefasst.


öV-Haltestellen für Menschen mit Sehbehinderung